Rechtssicherheit

Sie möchten auf Nummer Sicher gehen und gewährleisten, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie erfüllt sind?
Hier haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

Arbeitnehmerüberlassung

Die adEvents event people GmbH hat die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Zuständige Aufsichtsbehörde: Agentur für Arbeit Nürnberg, 16.04.14). Diese Genehmigung erlaubt es uns Personal einzustellen und Ihnen temporär für Ihre Messen & Events zu verleihen. Wir garantieren dabei die korrekte Anstellung, Sozialversicherung, Lohnsteuerabführung & Lohnauszahlung. Sie sind dem Personal gegenüber aber weiterhin weisungsbefugt während der Veranstaltung.

Hinweise zur Scheinselbstständigkeit

Auch bei kurzfristiger Beschäftigung sind unsere Messehostessen und -Hosts als reguläre Arbeitnehmer angestellt und somit sozialversichert (bei Abrechnung über Gewerbeschein und Werkvertrag liegt Scheinselbstständigkeit vor; dies wird als Schwarzarbeit gewertet!).

Sofortmeldepflicht

Die adEvents event people GmbH übernimmt die Überprüfung der Sofortmeldepflicht.

Durchgriffshaftung

Laut Durchgriffshaftung haftet die GmbH im Falle eines Schadens, entgegen der üblichen Regelung, welche ausschließlich das Gesellschaftsvermögen betrifft, auch mit dem Privatvermögen.

Auf einen Blick

  • Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis liegt vor
  • Überprüfung der Sofortmeldepflicht wird übernommen
  • Hinweis zu Problemen der Scheinselbständigkeit
  • Hinweis zu Durchgriffshaftung